26. Januar 2018

Soziotherapie

Seit 2006 verfügt die Landungsbrücke über fundierte Erfahrungen im ambulanten, psychiatrischen Arbeitsfeld. Das Angebot der Ambulanten Soziotherapie (nach §37a SGB V) ist eine aufsuchende Einzelfallhilfe, die mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Sie ist geeignet für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, auch wenn sie das erste Mal damit konfrontiert sind.


Ziele

  • Das wichtigste Ziel von Soziotherapie ist ein würdiges, selbstbestimmtes und eigenständiges Leben im gewohnten Umfeld führen zu können.
  • Das Ziel „Unterstützung bei der Gesundheits- und Selbstfürsorge“ steht hierbei besonders im Fokus.
  • Unser Angebot dient in erster Linie der Durchführung von Maßnahmen zur Stabilisierung sowie der Vorbeugung und Bewältigung von Krisensituationen.
  • Im Rahmen der Soziotherapie sollen Klient*innen befähigt werden, in ihrem persönlichen Lebensumfeld einen konstruktiven Umgang mit ihren krankheitsbedingten Einschränkungen zu erlernen und umzusetzen.
  • Dies unterstützt in der Bewältigung der Erkrankung und fördert die Integration in das soziale Umfeld.
  • Krisen und Krankenhausaufenthalte können so verkürzt oder gänzlich vermieden werden.


Rahmenbedingungen

  • Vorlage einer Verordnung durch niedergelassene Fachärzt:innen oder Psychotherapeut:innen sowie eines soziotherapeutischen Betreuungsplans und Genehmigung der Soziotherapie durch die Krankenkasse
  • Soziotherapie ist auf 120 Therapieeinheiten innerhalb von 3 Jahren begrenzt. Eine Verordnung umfasst zunächst 30 Therapieeinheiten


Unser Team

Unser Soziotherapie-Team besteht aus Sozialpädagog:innen und Gesundheits- und Krankenpflegekräften, die über fach- und sozialpsychiatrische Zusatzausbildungen und zum Teil Mehrfachqualifikationen verfügen.

Regelmäßige interne und externe Fort- und Weiterbildungen stellen sicher, dass die Betreuung durch unser Team stets den neuesten sozialpsychiatrischen Erkenntnissen und Richtlinien entspricht.

Ihr Weg zur Soziotherapie

Bitte wenden Sie sich an unsere Offene Beratung für eine erste Kontaktaufnahme, wenn Sie Interesse an Soziotherapie bei der Landungsbrücke haben.

Tel: 040 65793877

AKTUELLES:

ASP vs. Sozio

Wie sind die Unterschiede zwischen der ambulanten Sozialpsychiatrie (ASP)/ Eingliederungshilfe und der Soziotherapie?

 

ASP Sozio
Kostenträger Fachamt Eingliederungshilfe/ SGB IX Krankenkasse/ SGB V

 

Kosten Eigenanteilsberechnung ab ca. 2000 netto + 63.000€ Vermögen Zuzahlung von 10% pro Einheit max. 10€ am Tag
Voraussetzungen chronisch psychisch erkrankt + Einschränkung in der Teilhabe (akut) mehrfach (psychisch) erkrankt + eingeschränktes Funktionsniveau

 

Dauer des Antragsverfahrens 3-6 Monate                                                 2-4 Wochen

 

Leider müssen wir eine Warteliste führen

Maßnahmen Einzelbetreuung + Gruppen, Treffs und Offene Beratung Aufsuchende Einzelbetreuung
Fokus Ermöglichung von Teilhabe Netzwerkaufbau und Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge
Dauer Fortlaufend / solange erforderlich Max. 120 Einheiten in 3 Jahren (ggf. Neuantrag danach)

 

Für detaillierte Informationen schauen Sie gerne in folgendes Dokument:

Soziotherapie – ausführlich erklärt

https://www.xn--landungsbrcke-hamburg-iic.de/wp-content/uploads/2024/07/Soziotherapie-ausfuehrlich-erklaert.pdf

 

Die Geschichte der Soziotherapie: Ein unterschätztes Angebot

Die Soziotherapie wurde in den 1980er Jahren als innovative Ergänzung zu gemeindepsychiatrischen Versorgungsformen entwickelt. Im Sinne der Gleichstellung von somatisch und psychisch erkrankten Personen was es das Ziel, Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen eine alltagsnahe, krankenkassenfinanzierte Unterstützung zu bieten. Doch der Weg von der Idee zur etablierten Leistung war lang: Erst 2000 wurde Soziotherapie offiziell eingeführt und ein Rechtsanspruch darauf geschaffen. Zwei Jahre später legte die Soziotherapie-Richtlinie den Grundstein für eine konkrete Umsetzung.
Dennoch offenbarte sich schnell ein Problem: Die praktische Anwendung verlief holprig. Zwischen 2002 und 2010 zeigten mehrere Studien, dass viele Betroffene keinen Zugang zur Soziotherapie erhielten. Dies führte dazu, dass die Politik 2008 mit einer Evaluation der Probleme reagierte, die 2015 in eine Neufassung resultierte. Die Diagnosebedingungen wurden überarbeitet, um die Inanspruchnahme zu erleichtern. Seitdem können nicht nur Menschen mit psychotischer Symptomatik, sondern auch Personen mit relevanten komorbiden Erkrankungen Soziotherapie nutzen. Ein weiterer Meilenstein folgte 2017, als Psychotherapeut:innen das Verordnungsrecht erhielten und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert wurde.
Trotz dieser positiven Entwicklungen bleibt die Soziotherapie im Jahr 2025 ein weitgehend unbekanntes und selten genutztes Angebot. Der größte Streitpunkt ist nach wie vor die Vergütung, doch das Thema gewinnt zunehmend an Aufmerksamkeit. Die Bedeutung dieser Therapieform wird mehr und mehr erkannt – und mit etwas Glück wird Soziotherapie in Zukunft den Platz im Versorgungssystem einnehmen, den sie verdient.

 

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